Honorarrichtlinien

Unverbindliche Empfehlungen – Stand 2018

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Einführung

Die MalerGipserExperten GmbH orientiert sich bei der Abrechnung von Expertisen, Gutachten und Qualitätssicherungsarbeiten an den unverbindlichen Empfehlungen des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbandes (SMGV).

Diese Richtlinien schaffen Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Honorierung von Fachleistungen.

Richtwerte gemäss SMGV (Stand 2018)

Tätigkeit Ansatz
Experte – Begutachtung am Objekt, Aktenstudium, Untersuchungen, Berichtabfassung CHF 180.– bis 220.– pro Stunde
Helfer bei Expertisen (z. B. Ausmassarbeiten) CHF 85.– bis 100.– pro Stunde
Fahrzeit des Experten Meisteransatz für Regiearbeiten
Fahrkosten / Spesen CHF 0.80 pro km oder Bahnbillet 1. Klasse
Kopien, Fotos, Drittkosten, Messgeräte nach Rechnung (plus 10 %)
Verpflegung / Unterkunft nach Rechnung
Kostenvorschuss in der Regel CHF 500.– vor Berichtabfassung

Auftragsabwicklung

Auftragsbestätigung

Der Auftrag wird vom Fachexperten zusammen mit dem Auftragsinhalt in jedem Fall schriftlich bestätigt.

Kostenvorschuss

Der Auftraggeber leistet auf Verlangen des Fachexperten einen Kostenvorschuss. In der Regel sind vor der Berichtabfassung CHF 500.– zu überweisen.

Allgemeines

  • Die verrechnete Zeit für den Augenschein beginnt und endet am Arbeitsort des Fachexperten.
  • Für die Ausarbeitung des Berichtes wird die effektive Arbeitszeit verrechnet.
  • Prüf-, Mess- und Hilfsgeräte werden gemäss Einsatzdauer berechnet.

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Honorarrichtlinien (PDF, Stand 2018)

Quelle: Technische Dienste SMGV – Stand 2018
www.smgv.ch