Einführung
Die MalerGipserExperten GmbH orientiert sich bei der Abrechnung von Expertisen, Gutachten und Qualitätssicherungsarbeiten an den unverbindlichen Empfehlungen des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbandes (SMGV).
Diese Richtlinien schaffen Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Honorierung von Fachleistungen.
Richtwerte gemäss SMGV (Stand 2018)
| Tätigkeit | Ansatz |
|---|---|
| Experte – Begutachtung am Objekt, Aktenstudium, Untersuchungen, Berichtabfassung | CHF 180.– bis 220.– pro Stunde |
| Helfer bei Expertisen (z. B. Ausmassarbeiten) | CHF 85.– bis 100.– pro Stunde |
| Fahrzeit des Experten | Meisteransatz für Regiearbeiten |
| Fahrkosten / Spesen | CHF 0.80 pro km oder Bahnbillet 1. Klasse |
| Kopien, Fotos, Drittkosten, Messgeräte | nach Rechnung (plus 10 %) |
| Verpflegung / Unterkunft | nach Rechnung |
| Kostenvorschuss | in der Regel CHF 500.– vor Berichtabfassung |
Auftragsabwicklung
Auftragsbestätigung
Der Auftrag wird vom Fachexperten zusammen mit dem Auftragsinhalt in jedem Fall schriftlich bestätigt.
Kostenvorschuss
Der Auftraggeber leistet auf Verlangen des Fachexperten einen Kostenvorschuss. In der Regel sind vor der Berichtabfassung CHF 500.– zu überweisen.
Allgemeines
- ✓ Die verrechnete Zeit für den Augenschein beginnt und endet am Arbeitsort des Fachexperten.
- ✓ Für die Ausarbeitung des Berichtes wird die effektive Arbeitszeit verrechnet.
- ✓ Prüf-, Mess- und Hilfsgeräte werden gemäss Einsatzdauer berechnet.
Originaldokument herunterladen
Laden Sie die vollständigen Honorarrichtlinien als PDF herunter.
Honorarrichtlinien (PDF, Stand 2018)
Quelle: Technische Dienste SMGV – Stand 2018
www.smgv.ch